Wichtige Informationen

Hiermit möchten wir die sehr geehrten Gläbiger informieren, dass:

 - für die Registrierung der Forderung in Konkursverfahren ist eine Gebühr - 1% des in Forint angegebenen Betrags der Forderung, aber mindestens 5.000,- HUF und höchstens 100.000,- HUF  auf das Konto der ........................ zu entrichten:

 

- die für die Registrierung der Forderung in Liquidationsverfahren ist eine Gebühr - 1% des in Forint angegebenen Betrags der Forderung, aber mindestens 5.000,- HUF und höchstens 200.000,- HUF - auf das Gebührenkonto des Wirtschaftsamtes des das Liquidationsverfahren anordnenden Gerichtes unter Angabe des Schuldners und der Aktennummer des Beschlusses des das Liquidationsverfahren zu entrichten.

Das Gebührenkonto des Wirtschaftsamtes finden Sie hier.

Wenn Sie die Registrationsgebühr nicht bezahlen möchten,  und  eine Deklaration brauchen, dass ihre Vorderung unerhebbar ist, die Gebühr für diese Deklaration ist 2.000,-HUF+ Mws. Diese Summe ist auf das Konto der ........................... zu entrichten.

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